Dr. Gero Burwitz berät Mandanten in Fragen des nationalen und internationalen Steuerrechts. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Unternehmensbesteuerung, insbesondere der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften, dem internationalen und europäischen Steuerrecht, dem Einkommensteuerrecht, den personenbezogenen Unternehmensteuern sowie der Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und der Prozessführung in Steuersachen vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
Besondere Expertise besitzt Gero Burwitz bei Grundsatzfragen der Lohnbesteuerung einschließlich Compliance-Fragen, der Vertretung von Unternehmen im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungen gegen Mitarbeiter sowie bei der Besteuerung gemeinnütziger Organisationen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht.
- Handelsblatt/Best Lawyers™, „Einer der führenden Anwälte“ in Deutschland: Steuerrecht, 2021-2026
- ITR World Tax, Highly Regarded, 2022-2025
- World Tax Review,
- JUVE Handbuch Steuern, Oft empfohlen, 2021-2022
- JUVE Handbuch Steuern, Empfohlen: HR-Steuern, 2021-2026
- International Fiscal Association
- Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht
- Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
- Osnabrücker Steuerforum
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