Unitary Patent & Einheitlichen Patentgericht (EPG) guide | McDermott

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Einheitlichen

Patentgericht (EPG)

Materialien und Informationen

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) und das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (Einheitspatent – EP) revolutionieren die Durchsetzung von Patenten in Europa. Das IP-Team von McDermott ist bestens mit der Patentlandschaft in Europa und den USA vertraut und berät Mandanten umfassend bei der Strategieentwicklung im Umgang mit dem neuen Patentsystem in Europa.

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Court structure

Die Zuständigkeit des EPG erstreckt sich auf alle EU-Mitgliedstaaten, die das EPG-Übereinkommen anerkennen. Achtzehn Länder haben das Übereinkommen bereits ratifiziert. Es wird erwartet, dass weitere Länder folgen. Die Karte wird laufend aktualisiert, sobald sich weitere Länder dem EPG-Übereinkommen anschließen.

  • UPCA in force
  • UPCA signatory states

Ziel des Einheitlichen Patentgerichts (EPG) ist es, die Kosten und die Komplexität der Durchsetzung von Patenten in den EU-Mitgliedsstaaten zu verringern und das Patentsystem in Europa insgesamt zu vereinfachen. Eine Entscheidung des EPG über Patentverletzung, Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsbeständigkeit ist in allen teilnehmenden Staaten – derzeit 18 Staaten, darunter Frankreich und Deutschland – vollstreckbar. Das EPG ist das einzige zuständige Gericht für Klagen im Zusammenhang mit Einheitspatenten. Es ist auch für herkömmliche europäische Patente zuständig, sofern das europäische Patent nicht proaktiv aus der Zuständigkeit herausgenommen wurde. Zudem ist das EPG zuständig für ergänzende Schutzzertifikate für europäische Patente.

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Diana Pisani

European Patent Attorney

London – 22 Bishopsgate