VERöFFENTLICHUNG
Leiharbeitnehmer zählen bei Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit
11. November 2017
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Überblick
Dr. Sandra Urban-Crell mit Kommentar zum BAG-Urteil vom 2. August 2017 „Leiharbeitnehmer zählen bei Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder mit“.
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