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Schachtelstrafe (§ 8b Abs. 5 KStG) und nach DBA freigestellte Betriebsstättengewinne
IWB Nr. 17
15. September 2026
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Greift die Schachtelstrafe nach § 8b KStG, wenn Dividenden, Veräußerungsgewinne oder Wertaufholungen Teil eines nach DBA freigestellten ausländischen Betriebsstättengewinns sind?
In ihrer aktuellen Urteilsbesprechung in IWB Nr. 17 setzen sich Dr. Dirk Pohl und Annette Keller kritisch mit dem rechtskräftigen Urteil des FG Münster vom 23. Juni 2026 auseinander. Sie erläutern, warum die nach § 8b KStG fingierten nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben Teil des nach DBA freizustellenden Betriebsstättengewinns sind, so dass die Schachtelstrafe entgegen der Auffassung des FG Münster nicht greifen kann. Zudem zeigen sie Praxisfolgen für betroffene Unternehmen auf
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