Dr. Natallia Karniyevich berät Mandanten umfassend im Bereich des Cybersecurity- und Datenschutzrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf der rechtlichen Begleitung von Unternehmen bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen sowie beim Umgang mit Cybersecurity-Vorfällen.
Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Anbietern digitaler Dienste, Technologieunternehmen und Betreibern kritischer Infrastrukturen. So berät sie zu sektorspezifischen Cybersecurity-Vorgaben, insbesondere in den Bereichen Healthcare und Life Sciences, Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie in den Branchen Telekommunikation, digitale Infrastruktur und Finanzdienstleistungen.
Ein besonderer Beratungsfokus liegt auf der Umsetzung der NIS2-Richtlinie, der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen sowie dem Cyber Resilience Act.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Natallia Karniyevich regelmäßig zu aktuellen Fragen des Cybersecurity-Rechts und ist als Dozentin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) tätig.