IN DEN MEDIEN
BAG fällt erstes Urteil zu Lockdown
15. Oktober 2021
Read time: 2 min
Arbeitgeber tragen nicht das Betriebsrisiko, wenn ihre Geschäfte wegen der Lockdowns schließen mussten. Sie haben damit auch nicht die Pflicht zur Entgeltfortzahlung an Minijobber, die während der harten Phasen der Pandemie nicht arbeiten konnten. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Mit Zitat von Volker Teigelkötter.
Wir empfehlen Ihnen ebenfalls