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Der Koalitionsausschuss hat sich am 13. April 2026 auf die Einführung einer „Entlastungsprämie“ in Höhe von (bis zu) 1.000 Euro geeinigt. Details zur Ausgestaltung sind noch nicht bekannt. Arbeitgeber werden damit aber – ähnlich zur Inflationsausgleichsprämie während der Coronapandemie – voraussichtlich die Möglichkeit haben, Beschäftigten eine steuer- und abgabenbegünstigte Sonderzahlung zu gewähren. Was Arbeitgeber hierbei aus arbeitsrechtlicher Sicht zu beachten haben, erfahren Sie von Dr. Thomas Gennert und Lisa Scheipers in unserem HR News-Blogbeitrag.
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