Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch "unbekannt"

VERöFFENTLICHUNG

Datenschutz: Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch "unbekannt"

28. Februar 2024

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Überblick

Unternehmen können auch ohne identifizierbaren Schuldigen oder Aufsichtsverletzung mit Bußgeldern bei Datenschutzverstößen rechnen. Es genügt, wenn das Unternehmen hätte erkennen müssen, dass die Datenverarbeitung unrechtmäßig war.

Dr. Philip Uecker geht in dem Beitrag „Datenschutz: Unternehmen droht Geldbuße auch bei Verstoß durch „unbekannt“, erschienen auf Markt und Mittelstand, auf die Konsequenzen der jüngsten Gerichtsentscheidungen ein.

Autoren

Dr. Philip Uecker

Rechtsanwalt

Düsseldorf

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