VERöFFENTLICHUNG
Der geprüfte Investor aus dem Ausland
9. November 2016
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Überblick
Dr. Nikolaus von Jacobs und Dr. Germar Enders erläutern Beschränkungen, denen sich ausländische Investoren ausgesetzt sehen können, wenn sie beabsichtigen, in deutsche Unternehmen zu investieren. Nach dem Außenwirtschaftsgesetz ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befugt, Investitionen ausländischer Investoren in deutsche Unternehmen zu prüfen und unter bestimmten Umständen zu untersagen. Der Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Prüfverfahren und ihre möglichen Auswirkungen auf Investoren.
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