Case Studies
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Die neuen BFH-Entscheidungen schaffen mehr Rechtssicherheit bei der Besteuerung von Managementbeteiligungen. Der BFH stellt klar, dass entsprechende Erträge grundsätzlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen und nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren sind – vorausgesetzt, es besteht ein eigenständiges gesellschaftsrechtliches Sonderrechtsverhältnis.
Dr. Gero Burwitz und Jonathan Storz erläutern die maßgeblichen Kriterien und praktischen Auswirkungen für Unternehmen in ihrem Beitrag „Neuere Entwicklungen im Steuerrecht: Besteuerung von Managementbeteiligungen“ in der NZG.