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Portugiesische Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen verstößt gegen Unionsrecht – Signalwirkung für Deutschland
Urteilsbesprechung: von Hugo/Schiefer ISR 2026, 285 ff.
08/2026
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Der EuGH hat in der Rechtssache „Nova Iberomoldes“ entschieden, dass die Erhebung portugiesischer Grunderwerbsteuer auf bestimmte Umstrukturierungsvorgänge gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie verstößt. Anlass war die Gründung einer Kapitalgesellschaft durch Einlage von Beteiligungen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften. Nach der Entscheidung des EuGH stellt die Steuer trotz ihrer an den Immobilienwert anknüpfenden Bemessungsgrundlage eine unzulässige indirekte Steuer auf einen Umstrukturierungsvorgang dar.
Die Entscheidung wirft auch für Deutschland relevante Fragen auf. Bei Umstrukturierungen mit grundbesitzhaltenden Gesellschaften stellt sich die Frage, ob die deutschen grunderwerbsteuerlichen Regelungen mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Kapitalansammlungsrichtlinie vereinbar sind. Vor dem Hintergrund des derzeit beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahrens II R 8/23 dürfte das Urteil über den Einzelfall hinaus erhebliche praktische Bedeutung entfalten.
Dr. Florian Schiefer und Dr. Merlyn von Hugo haben die Entscheidung und ihre Auswirkungen auf das deutsche Grunderwerbsteuerrecht in der aktuellen Ausgabe der ISR – Internationale SteuerRundschau (ISR 2026, 285 ff.) wissenschaftlich aufgearbeitet. Die Urteilsbesprechung analysiert insbesondere die Bedeutung der Entscheidung für die deutschen Share-Deal-Regelungen, ihr Verhältnis zur bisherigen BFH-Rechtsprechung sowie die Konsequenzen für laufende und künftige Umstrukturierungen.
Eine erste praxisorientierte Analyse der Entscheidung und ihrer möglichen Signalwirkung für deutsche Umstrukturierungen, Immobilienunternehmen und Investoren finden Sie in unserem Client Alert „Portugiesische Grunderwerbsteuer bei Umstrukturierungen verstößt gegen Unionsrecht – Signalwirkung für Deutschland“.