VERöFFENTLICHUNG
EuGH zur Zukunft der (Datenschutz-)Betriebsvereinbarungen: Was ändert sich?
13. Februar 2025
Read time: 2 min
Überblick
Der EuGH hebt die Messlatte für Regelungen zum Datenschutz in Betriebsvereinbarungen. Betriebsparteien dürfen die Datenverarbeitung nicht beliebig legitimieren, sondern müssen die DSGVO-Mindeststandards einhalten und die Erforderlichkeit der Verarbeitung gut begründen. Die Regelungen der Vereinbarung sind zudem voll gerichtlich überprüfbar.
Im neuesten HR NEWS Beitrag gibt Dr. Philip Uecker Hinweise, ob und wie Unternehmen ihre Betriebsvereinbarungen anpassen müssen.
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