VERöFFENTLICHUNG

Anmerkung zum BFH-Urteil vom 22. Januar 2020, II R 41/18

November 2020

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Überblick

Erbschaftsteuerliche Begünstigungen für Betriebsvermögen finden keine Anwendung auf sog. junges Verwaltungsvermögen, welches dem Betrieb weniger als zwei Jahre zuzurechnen ist. Ob junges Verwaltungsvermögen auch bei konzerninternen Umstrukturierungen entsteht, war umstritten. Nun hat der BFH mit Urteil vom 22. Januar 2020, II R 41/18 für den Fall der Aufwärtsverschmelzung entschieden, dass die Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens der verschmolzenen Gesellschaft nach der Verschmelzung für die Dauer von zwei Jahren bei der aufnehmenden Gesellschaft junges Verwaltungsvermögen sind.

Dr. Nils Wighardt und Jonathan Storz haben in der Deutsche Steuer-Zeitung (DStZ) eine Urteilsanmerkung veröffentlicht und zu Auswirkungen auf die Rechtslage seit der Erbschaftsteuerreform 2016 Stellung genommen (DStZ 2020, S. 815 f.).

Autoren

Jonathan Storz

Counsel

München

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