VERöFFENTLICHUNG

BAG: Kein Kündigungsschutz für in ihren Befugnissen beschränkte Organmitglieder

2. März 2018

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Überblick

Der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes gilt grundsätzlich nicht für Mitglieder der Organe einer juristischen Person, z.B. GmbH-Geschäftsführer. Das BAG musste sich in seinem Urteil vom 21. September 2017 (2 AZR 865/16) mit der Frage auseinandersetzen, ob dies auch dann der Fall ist, wenn ein Unternehmen Beschäftigte ab einer gewissen Führungsebene systematisch zu Geschäftsführern bestellt und deren Befugnisse im Innenverhältnis beschränkt sind.

Autoren

Dr. Thomas Gennert

Partner

Düsseldorf

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