VERöFFENTLICHUNG
Unwirksamkeit einer Anleihebedingung mit unbeschränkter Gestattung von Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der Anleger
Mai 2020
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Überblick
Dem Transparenzgebot ist nicht genügt, wenn bei Ausgabe einer Namensschuldverschreibung eine Klausel ohne jede Beschränkung Beschlussfassungen der Gläubiger über Rechte und Pflichten der Anleger gestattet.
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